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   OLG Celle, 15.09.1966 - 1 Ss 8/65   

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OLG Celle, 15.09.1966 - 1 Ss 8/65 (https://dejure.org/1966,6375)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.09.1966 - 1 Ss 8/65 (https://dejure.org/1966,6375)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. September 1966 - 1 Ss 8/65 (https://dejure.org/1966,6375)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 588
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Steht - wie hier aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung - fest, daß der Schaden - hier in der Form des herauszugebenden Verletzergewinns - jedenfalls zu einem Teil durch die unlautere Nachahmung verursacht worden ist und läßt dieser Teil sich aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Geschädigten, sondern in der Natur der Sache liegen, nicht verläßlich bestimmen, so darf - was der Bundesgerichtshof im Anschluß an das Reichsgericht (RGZ 149, 68, 70) außerhalb des Wettbewerbsrechts bereits wiederholt entschieden hat (vgl. BGH, Urt. v. 16.12.1963 - III ZR 47/63, LM ZPO § 287 Nr. 33 unter IV, 3 = NJW 1967, 589 [OLG Celle 15.09.1966 - 1 Ss 8/65]; BGH, Urt. v. 09.07.1968 - VI ZR 14/67, LM ZPO § 287 Nr. 36 a; BGH, Urt. v. 05.08.1973 - VI ZR 101/71, LM ZPO § 287 Nr. 44 unter III, 2 = NJW 1973, 1283; BGH, Urt. v. 26.11.1986 - VIII ZR 260/85, NJW 1987, 909, 910) und für die Ermittlung eines wettbewerbsrechtlichen Schadens gleichermaßen und im Hinblick auf die hier regelmäßig in der Natur des Anspruchs liegenden großen Beweisschwierigkeiten sogar in besonderem Maße gelten muß - das Gericht dies nicht in vollem Maße zu Lasten des Geschädigten gehen lassen; vielmehr hat es im Wege der Schätzung jedenfalls einen Mindestschaden zu ermitteln (BGH a.a.O. LM ZPO Nr. 33 und a.a.O. NJW 1987, 909, 910), sofern nicht ausnahmsweise auch für dessen Schätzung jeglicher Anhaltspunkt fehlt.
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